Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Direct Scale Media
Inhaber: Jeremy Neue
Brückenteich 21
38162 Cremlingen
Deutschland
E-Mail: info@directscalemedia.com
Stand: 23. Juli 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche Verträge zwischen Direct Scale Media, Inhaber Jeremy Neue, nachfolgend „Anbieter“, und dem jeweiligen Auftraggeber, nachfolgend „Kunde“.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
(3) Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Social-Media-Betreuung, Content-Erstellung, Foto- und Videoproduktion, Grafikdesign, Werbeanzeigen, Recruiting-Kampagnen, Leadgenerierung, Marketingberatung, Webseiten, Landingpages, Funnels, Projektkoordination und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
(4) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(5) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung, einer Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
(6) Für einen Vertrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen dieser AGB gelten für bereits bestehende Verträge nur, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart werden.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Art und Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Individualvereinbarung.
(2) Angebote des Anbieters können innerhalb der darin angegebenen Frist angenommen werden. Ist keine Annahmefrist angegeben, kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum angenommen werden.
(3) Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
- Unterzeichnung eines Angebots oder Vertrags,
- Annahme eines Angebots in Textform, insbesondere per E-Mail,
- eine Auftragsbestätigung des Anbieters oder
- den auf Wunsch des Kunden erfolgenden Beginn der Leistungserbringung.
(4) Mündliche Absprachen sollen zur Dokumentation in Textform bestätigt werden. Der Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleibt unberührt.
3. Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich beschriebenen Leistungen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet der Anbieter die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Insbesondere werden ohne ausdrückliche Vereinbarung keine bestimmten Reichweiten, Interaktionszahlen, Platzierungen, Bewerberzahlen, Verkaufszahlen, Umsätze, Gewinne, Leads, Neukunden oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse geschuldet.
(4) Der Anbieter ist in der Wahl der zur Leistungserbringung geeigneten Arbeitsweise grundsätzlich frei, soweit keine konkrete Vorgehensweise vereinbart wurde.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung fachlich geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Fotografen, Videografen, Designer, Entwickler, Medienpartner oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung des Anbieters für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten bleibt hiervon unberührt.
(6) Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, insbesondere zusätzliche Korrekturen, neue Gestaltungsvarianten, zusätzliche Formate, Plattformen, Beiträge, Kampagnen, Drehtage, Auswertungen oder technische Anpassungen, bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
(7) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können Auswirkungen auf Vergütung, Fristen und Veröffentlichungstermine haben. Der Anbieter wird den Kunden hierüber informieren, bevor kostenpflichtige Zusatzleistungen erbracht werden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Ansprechpartner, Zugangsdaten, Berechtigungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in einer verwertbaren Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt auf Wunsch einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der Freigaben erteilen und verbindliche Auskünfte geben kann.
(3) Der Anbieter darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die vom Kunden übermittelten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind, sofern deren Fehlerhaftigkeit nicht offensichtlich ist.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten sicher zu übermitteln, Zugriffsberechtigungen auf das notwendige Maß zu beschränken und den Anbieter unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, Passwortänderungen oder den Entzug von Berechtigungen zu informieren.
(5) Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen und Termine angemessen. Der Anbieter gerät wegen solcher Verzögerungen nicht in Verzug.
(6) Kann eine für einen bestimmten Abrechnungszeitraum vorgesehene Leistung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden fehlenden Mitwirkung nicht erbracht werden, kann der Anbieter dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Mitwirkung setzen.
(7) Erfolgt die erforderliche Mitwirkung auch innerhalb dieser Nachfrist nicht und hat der Anbieter die vereinbarten Kapazitäten bereitgehalten, besteht der Vergütungsanspruch für den betreffenden Abrechnungszeitraum fort. Eine Übertragung nicht abrufbarer monatlicher Leistungen auf spätere Monate ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(8) Der Anbieter wird sich im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten bemühen, verspätete Leistungen nachzuholen. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand ist nur nach vorheriger Abstimmung gesondert zu vergüten.
5. Abstimmung, Prüfung und Freigabe
(1) Soweit eine Abstimmung oder Freigabe vorgesehen ist, stellt der Anbieter dem Kunden die betreffenden Inhalte, Entwürfe oder Planungen rechtzeitig zur Prüfung zur Verfügung.
(2) Der Kunde prüft die vorgelegten Inhalte insbesondere im Hinblick auf:
- sachliche und fachliche Richtigkeit,
- Namen, Preise, Termine, Kontaktdaten und Leistungsangaben,
- unternehmens- und branchenspezifische Vorgaben,
- werbliche Aussagen und zugesicherte Eigenschaften,
- Marken, Logos, Bildrechte und sonstige Rechte Dritter sowie
- datenschutzrechtliche oder berufsrechtliche Besonderheiten.
(3) Freigaben können in Textform, insbesondere per E-Mail, Messenger, Projektmanagementsystem oder innerhalb einer gemeinsam genutzten Plattform, erteilt werden.
(4) Schweigen des Kunden gilt nicht als Freigabe. Erfolgt eine Freigabe nicht rechtzeitig, darf der Anbieter die Veröffentlichung oder Weiterbearbeitung bis zur Freigabe verschieben.
(5) Die Freigabe eines Redaktionsplans gilt nur dann zugleich als Freigabe der darin enthaltenen konkreten Inhalte, wenn dies bei der Vorlage eindeutig kenntlich gemacht wurde.
(6) Nach erteilter Freigabe gewünschte inhaltliche oder gestalterische Änderungen gelten als Änderungswünsche und können zusätzlichen Aufwand verursachen. Der Anbieter informiert den Kunden vorab, sofern hierfür eine zusätzliche Vergütung anfällt.
(7) Der Anbieter bleibt für Fehler verantwortlich, die er nach einer Freigabe selbst verursacht oder in bereits freigegebene Inhalte einbringt.
6. Social Media und Drittplattformen
(1) Soweit möglich, werden Social-Media-Profile, Werbekonten, Unternehmensmanager, Analysezugänge und vergleichbare Konten im Namen und unter der Kontrolle des Kunden geführt.
(2) Der Kunde erteilt dem Anbieter die zur Vertragserfüllung erforderlichen Zugriffs- und Verwaltungsberechtigungen.
(3) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsweise und Ausgestaltung von Plattformen wie Meta, Instagram, Facebook, LinkedIn, Google, TikTok, YouTube oder vergleichbaren Drittanbietern.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Plattformausfälle, Funktionsänderungen, Algorithmusänderungen, Reichweitenschwankungen, technische Einschränkungen, Prüfverfahren, Sperrungen oder die Ablehnung von Inhalten oder Werbeanzeigen, soweit diese Umstände nicht durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Anbieters verursacht wurden.
(5) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Maßnahmen durchzuführen, die gegen Nutzungsbedingungen, Werberichtlinien oder sonstige Vorgaben einer Plattform verstoßen.
(6) Eine erfolgreiche Freischaltung, dauerhafte Ausspielung oder bestimmte Platzierung von Werbeanzeigen kann nicht garantiert werden.
7. Werbeanzeigen und Mediabudgets
(1) Das für Werbeanzeigen vorgesehene Mediabudget ist nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Werbebudgets, Plattformkosten, Gebühren und sonstige Ausgaben gegenüber Drittanbietern werden grundsätzlich unmittelbar vom Kunden getragen.
(3) Der Kunde ist für ausreichende Zahlungsmittel, gültige Abrechnungsdaten und die Einhaltung vereinbarter Budgetgrenzen verantwortlich.
(4) Der Anbieter darf Budgets nur innerhalb des vereinbarten Rahmens einsetzen. Eine wesentliche Erhöhung eines vereinbarten Budgets bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden.
(5) Prognosen, Hochrechnungen oder Einschätzungen zu Kampagnenergebnissen beruhen auf Erfahrungswerten und den zum Zeitpunkt der Einschätzung verfügbaren Informationen. Sie stellen keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis dar.
8. Webseiten, Landingpages und technische Leistungen
(1) Bei Webseiten, Landingpages, Funnels und sonstigen technischen Projekten ergibt sich der konkrete Funktions- und Leistungsumfang aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Nicht ausdrücklich vereinbarte Funktionen, Schnittstellen, Mehrsprachigkeit, Suchmaschinenoptimierung, Wartung, Pflege, Barrierefreiheit, Rechtstexte, Tracking-Einrichtungen, Consent-Management-Systeme, Hosting- oder Supportleistungen sind nicht geschuldet.
(3) Kosten für Domains, Hosting, Plugins, Themes, Schriften, Softwarelizenzen, externe Schnittstellen oder sonstige Drittanbieter trägt der Kunde, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(4) Soweit bei einem Projekt eine Abnahme vorgesehen oder gesetzlich erforderlich ist, zeigt der Anbieter dem Kunden die Fertigstellung an und fordert ihn zur Abnahme auf. Für die Abnahme gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Unwesentliche Mängel, welche die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(6) Der Kunde ist nach Übergabe für die regelmäßige Sicherung seiner Daten, Inhalte und Systeme verantwortlich, soweit eine laufende Datensicherung oder technische Wartung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
(7) Eine rechtliche Prüfung von Webseiten, Werbeaussagen, Einwilligungslösungen, Datenschutzerklärungen, Impressumsangaben, Gewinnspielen oder sonstigen Rechtstexten ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Der Anbieter erbringt keine anwaltliche Rechtsberatung.
9. Foto- und Videoproduktionen
(1) Termine für Foto- und Videoproduktionen werden individuell vereinbart. Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Räumlichkeiten, Ansprechpartner, Mitarbeiter, Produkte, Fahrzeuge oder sonstige Motive zum vereinbarten Zeitpunkt verfügbar sind.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, erforderliche Einwilligungen von abgebildeten oder aufgenommenen Personen rechtzeitig einzuholen, sofern die Einholung nicht ausdrücklich vom Anbieter übernommen wurde.
(3) Muss ein Produktionstermin aufgrund von Wetterbedingungen, Sicherheitsbedenken, Krankheit oder sonstigen nicht von einer Partei zu vertretenden Umständen verschoben werden, vereinbaren die Parteien möglichst zeitnah einen Ersatztermin.
(4) Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Produktionstermin ab oder kann der Termin aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, kann der Anbieter die tatsächlich entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Aufwendungen sowie den Schaden aus nicht anderweitig einsetzbaren Kapazitäten verlangen.
(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Laufende monatliche Leistungen werden grundsätzlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum abgerechnet.
(3) Einmalige Projekte können nach den im Angebot vereinbarten Abschlags-, Meilenstein- oder Zahlungsregelungen abgerechnet werden.
(4) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen. Ist keine Zahlungsfrist angegeben, beträgt sie sieben Kalendertage ab Zugang der Rechnung.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und sonstige gesetzlich vorgesehene Verzugsschäden geltend zu machen.
(6) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, darf der Anbieter nach vorheriger Ankündigung die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderung aussetzen.
(7) Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich in diesem Fall angemessen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ursprünglich reservierte Kapazitäten nach Zahlungseingang sofort wieder bereitzustellen.
(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Forderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
(9) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
11. Auslagen und Fremdkosten
(1) Notwendige Fremdkosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Druckkosten, Versandkosten, Stockmaterial, Musiklizenzen, Softwarelizenzen, Hostingkosten, Gebühren und Kosten externer Dienstleister, werden nur berechnet, wenn dies vereinbart oder vom Kunden vorab freigegeben wurde.
(2) Bei vereinbarten Vor-Ort-Terminen können Fahrtkosten entsprechend der im Angebot getroffenen Vereinbarung berechnet werden.
12. Vertragsbeginn, Laufzeit und ordentliche Kündigung
(1) Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Wurde für eine laufende Betreuung keine abweichende Laufzeit vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit einen Monat ab dem vereinbarten Startdatum.
(3) Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform. Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend.
(5) Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim jeweiligen Vertragspartner.
13. Außerordentliche Kündigung
(1) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.
(3) Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung besteht, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Kündigung gesetzlich zulässig oder unter Berücksichtigung der Umstände gerechtfertigt ist.
(4) Bereits erbrachte Leistungen und bis zur Vertragsbeendigung entstandene Vergütungsansprüche bleiben von der Kündigung unberührt.
14. Vertragsbeendigung und Herausgabe
(1) Nach Vertragsende entfernt der Anbieter seine nicht mehr erforderlichen Zugriffsberechtigungen auf Kundenkontten beziehungsweise gibt vorhandene Administrationszugänge an den Kunden zurück.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die vertraglich geschuldeten finalen Arbeitsergebnisse nach vollständiger Bezahlung in der vereinbarten Form zur Verfügung.
(3) Ein Anspruch auf Herausgabe von internen Arbeitsunterlagen, Kalkulationen, Bearbeitungsverläufen, Projektdateien, Rohmaterial, Rohaufnahmen, offenen Grafikdateien, editierbaren Vorlagen, Quellmaterial oder nicht verwendeten Entwürfen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Projektdateien zeitlich unbegrenzt aufzubewahren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, ihm übergebene Daten und Arbeitsergebnisse selbst dauerhaft zu sichern.
(5) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und datenschutzrechtliche Löschpflichten bleiben unberührt.
15. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Urheberrechte und sonstige Schutzrechte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erhält Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser AGB und der jeweiligen Individualvereinbarung.
(2) Nutzungsrechte an den vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Zahlung der für das jeweilige Arbeitsergebnis vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
(3) Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt wurde, erhält der Kunde an den finalen, individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigene Unternehmenskommunikation und den vereinbarten Vertragszweck.
(4) Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf eigenen Webseiten, Social-Media-Profilen, Werbekonten, Präsentationen und sonstigen eigenen Kommunikationskanälen des Kunden.
(5) Der Kunde darf finale Arbeitsergebnisse bearbeiten oder bearbeiten lassen, soweit dies für Formatänderungen, Aktualisierungen oder die eigene Unternehmenskommunikation erforderlich ist. Eine entstellende Bearbeitung oder Nutzung, die berechtigte Interessen des Urhebers verletzt, ist nicht gestattet.
(6) Eine isolierte Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Überlassung der Arbeitsergebnisse an nicht verbundene Dritte ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Die Weitergabe an Plattformbetreiber, Druckereien, Medienpartner oder andere Dienstleister ist zulässig, soweit sie zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
(7) Ausschließliche Nutzungsrechte, Rechte an offenen Dateien, Rohmaterialien, Vorlagen, Konzepten oder Quellmaterial werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(8) Der Anbieter wird individuell für den Kunden erstellte finale Inhalte nicht als identische Kundenarbeit an andere Auftraggeber weiterlizenzieren. Allgemeine Gestaltungsmethoden, Arbeitsabläufe, Techniken, Vorlagenbestandteile und nicht kundenspezifisches Know-how dürfen weiterhin genutzt werden.
(9) Bei Stockmaterial, Musik, Schriftarten, Templates, Plugins, Plattformbibliotheken oder sonstigen Inhalten Dritter gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Der Anbieter kann dem Kunden nur diejenigen Rechte einräumen, über die er selbst verfügt.
(10) Insbesondere können Musik- oder Medienlizenzen auf bestimmte Plattformen, Konten, Regionen, Nutzungsarten oder Zeiträume beschränkt sein. Eine außerhalb des vereinbarten Lizenzumfangs liegende Nutzung bedarf einer gesonderten Lizenzierung durch den Kunden.
16. Referenznutzung
(1) Der Anbieter darf den Namen und das öffentlich verwendete Logo des Kunden sowie bereits veröffentlichte Arbeitsergebnisse als Referenz auf seiner Webseite, in Präsentationen, in sozialen Netzwerken und im Rahmen eigener Vertriebsunterlagen verwenden.
(2) Der Kunde kann dieser Referenznutzung aus berechtigtem Interesse jederzeit für die Zukunft in Textform widersprechen.
(3) Vertrauliche Informationen, nicht veröffentlichte Kennzahlen oder interne Projektdetails werden nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden als Referenz verwendet.
17. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
(1) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer und den Zweck der Vertragserfüllung die erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Bildern, Videos, Texten, Logos, Marken, Musikstücken, Daten und sonstigen Materialien ein.
(2) Der Kunde versichert, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt und dass die vertragsgemäße Nutzung nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verstößt.
(3) Der Kunde ist insbesondere für die erforderlichen Einwilligungen abgebildeter Personen, Mitarbeiter, Kunden, Bewerber oder sonstiger Betroffener verantwortlich, soweit die Einholung nicht ausdrücklich durch den Anbieter übernommen wurde.
(4) Werden gegen den Anbieter Ansprüche wegen vom Kunden bereitgestellter Inhalte oder verbindlich vorgegebener Aussagen erhoben, stellt der Kunde den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit der Kunde die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(5) Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über entsprechende Ansprüche informieren und ihm Gelegenheit geben, an der Abwehr der Ansprüche mitzuwirken.
(6) Eine Freistellung besteht nicht, soweit die Rechtsverletzung durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Anbieters verursacht wurde.
18. Rechtliche Verantwortung für Inhalte
(1) Der Anbieter erbringt Marketing-, Kreativ- und Kommunikationsleistungen, jedoch keine anwaltliche Rechtsberatung, Steuerberatung oder behördliche Zulassungsprüfung.
(2) Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit seiner Geschäftstätigkeit, Angebote, Produkte, Dienstleistungen, Preise, Aktionen, Gewinnspiele, Rabattangaben, Garantien und fachlichen Aussagen verantwortlich.
(3) Dies gilt insbesondere bei regulierten Berufen, gesundheitsbezogenen Aussagen, Finanzdienstleistungen, Personalgewinnung, Medizinprodukten, Lebensmitteln und sonstigen besonders regulierten Branchen.
(4) Der Anbieter wird den Kunden auf offensichtlich rechtlich bedenkliche Inhalte hinweisen und ist berechtigt, die Veröffentlichung offensichtlich rechtswidriger Inhalte abzulehnen.
(5) Beauftragt der Kunde eine gesonderte rechtliche Prüfung, darf der Anbieter hierfür einen entsprechend qualifizierten externen Rechtsdienstleister einbinden. Hierdurch entstehende Kosten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden.
19. Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(3) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Bereitstellung und Nutzung der personenbezogenen Daten sowie für die Rechtmäßigkeit seiner Weisungen verantwortlich.
(4) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der Vereinbarung, dokumentierter Weisungen und der gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Soweit der Anbieter Bewerber-, Lead- oder Kundendaten für den Kunden zugänglich macht, ist der Kunde für die weitere Bearbeitung, Kontaktaufnahme, Aufbewahrung und Löschung dieser Daten in seinem Verantwortungsbereich zuständig.
20. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Kalkulationen, Strategien, Zugangsdaten, Kundendaten, unveröffentlichte Inhalte und nicht öffentliche Unternehmensinformationen.
(3) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung öffentlich werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder
- aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. Gesetzlich geschützte Geschäftsgeheimnisse sind solange vertraulich zu behandeln, wie die Voraussetzungen ihres gesetzlichen Schutzes bestehen.
21. Einsatz von Software, Cloud- und KI-Werkzeugen
(1) Der Anbieter darf zur effizienten Leistungserbringung marktübliche Software-, Cloud-, Automatisierungs- und KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, soweit dies mit den vertraglichen Pflichten, den Anforderungen an Vertraulichkeit und den anwendbaren Datenschutzbestimmungen vereinbar ist.
(2) Besonders vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten werden nicht ohne entsprechende rechtliche Grundlage oder erforderliche Vereinbarung in öffentlich zugängliche KI-Systeme eingegeben.
(3) Der Anbieter bleibt für die von ihm geschuldeten Arbeitsergebnisse verantwortlich und unterzieht automatisiert erzeugte Inhalte einer dem jeweiligen Auftrag angemessenen Prüfung.
22. Beanstandungen und Mängel
(1) Der Kunde soll erkennbare Beanstandungen nach Kenntnisnahme möglichst zeitnah und unter konkreter Beschreibung des beanstandeten Punktes mitteilen.
(2) Bei berechtigten Mängeln erhält der Anbieter Gelegenheit, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen oder eine vertragsgemäße Ersatzleistung zu erbringen.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(4) Kein Mangel liegt vor, wenn eine Leistung den vereinbarten Vorgaben entspricht und die Beanstandung ausschließlich auf einer nachträglichen Änderung des persönlichen Geschmacks, der Unternehmensstrategie oder der Zielsetzung des Kunden beruht.
(5) Ebenfalls keinen vom Anbieter zu vertretenden Mangel stellen Beeinträchtigungen dar, die durch nachträgliche Änderungen des Kunden, durch Drittanbieter, Plattformen, Plugins, Schnittstellen oder unsachgemäße Nutzung verursacht wurden.
23. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie
- in sonstigen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden darf.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben, rechtswidrigen Materialien oder verbindlichen Vorgaben des Kunden beruhen, haftet der Anbieter nur, soweit er die Rechtswidrigkeit oder Fehlerhaftigkeit schuldhaft verursacht oder trotz offensichtlicher Erkennbarkeit nicht darauf hingewiesen hat.
(6) Soweit die Datensicherung vertraglich in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt, ist die Haftung für einen vom Anbieter verursachten Datenverlust auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Haftungstatbestände nach Absatz 1 bleiben unberührt.
(7) Die vorstehenden Bestimmungen führen nicht zu einer Änderung der gesetzlichen Beweislast.
24. Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Verzögerung oder Nichterfüllung von Vertragspflichten, soweit diese durch ein Ereignis verursacht wird, das außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt.
(2) Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krieg, Unruhen, Streiks, Epidemien, erhebliche Energie- oder Internetausfälle, nicht vom Anbieter verursachte Cyberangriffe oder großflächige Ausfälle wesentlicher Drittanbieter gehören.
(3) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen. Die betroffenen Leistungspflichten ruhen für die Dauer der Behinderung.
(4) Dauert die Behinderung länger als 30 Kalendertage an und ist eine Fortsetzung des betroffenen Projekts nicht mehr zumutbar, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil in Textform kündigen. Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
25. Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
(3) Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen sollen aus Gründen der Dokumentation in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen.